INDIZIEN FÜR DIE TATSÄCHLICH GEGEBENE EINWILLIGUNG DES ARBEITNEHMERS ZU EINER ERNEUERUNG SEINER PROBEZEIT
Keine Entlassung des Arbeitnehmers Die Erneuerung der Probezeit bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung des Arbeitnehmers, die klar und unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht werden muss.