Um in den Genuss einer Vollrente zu gelangen, müssen 168 Beitragsquartale bzw. 42 Jahre lang Sozialbeiträge, die sich bis 2027 noch auf 172 bzw. 43 Jahre erhöhen, geleistet worden sein.
Mit Eintritt des neuen Rentensystems werden alle bis dahin noch bestehenden Spezialrentensysteme, wie sie z.B. in der Gas- und Elektrizitätsbranche (Gaz de France, EDF) sowie bei der Banque de France existieren, beendet. Für die Geringrentenbezieher erfolgt eine pauschale Erhöhung, die sich maximal auf 100 € monatlich belaufen wird.
Für Arbeitnehmer, die sehr früh in das Arbeitsleben eintraten, bestehen Sonderregelungen. So können die Betroffenen, die vor dem 16., 18., 20. oder dem 21. Lebensjahr zu arbeiten begannen, bereits mit 58, 60, 62 oder 63 Jahren die Rente beanspruchen. Voraussetzung ist jedoch, dass zum Renteneintritt die oben genannte Anzahl der Beitragsquartale vorliegt.
Die Rentenreform soll bis 2030 13 Mrd. € an Einsparungen ergeben. Leider reicht dies nicht aus, um ein finanziell ausgeglichenes Rentensystem zu erreichen. In seinem Bericht vom Juni 2023 führt der „COR“ („Conseil d’Orientation des Retraites“) aus, dass bereits ab 2024 ein jährlicher Negativbetrag von 5 bis 8 Mrd. € eintreten wird, der sich ab 2030 noch weiter erhöhen würde.
Die negative Situation würde, laut den Berechnungen durch den „COR“, erst ab 2045 in den positiven Bereich wechseln. Zu hoch waren die Zugeständnisse der Regierung – Präsident Macron hatte ursprünglich 65 Jahre gefordert -, um die Reform nicht scheitern zu lassen.
So müsste bereits ab 2027 eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters erfolgen, was im Augenblick unvorstellbar erscheint.