Die Satzung einer „SELAS“ (vereinfachte Aktiengesellschaft von Freiberuflern) sah vor, einen Gesellschafter, der gegen die berufsrechtlichen Verpflichtungen verstieß, ausschließen zu können.
Es besteht kein Konkurrenzverbot, aber Verbot für unlautere Wettbewerbshandlungen
Eine vereinfachte Aktiengesellschaft („SAS“) wurde von zwei gleichberechtigten Gesellschaftern gehalten. Die Satzun...
Es liegt kein Kündigungsgrund vor
Soweit der Arbeitnehmer keinen exklusiven Arbeitsvertrag abschließt, seine Loyalitätsverpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber einhält und die maximale Arbeitszeit...