DIE GESETZLICHEN ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNGSBETRÄGE („BARÈME MACRON“) SIND DEFINITIV FESTGESCHRIEBEN UND BINDEND FÜR DIE UNTERGERICHTE
Nochmalige Bestätigung durch das Kassationsgericht Zur Erinnerung: Das Arbeitsgericht, das über die Entschädigung eines ohne Rechtsgrund entlassenen Arbeitnehmers zu entscheiden hat, muss sich dabe...