VERNEINUNG DER STEUERLICHEN ABZUGSFÄHIGKEIT EINER RÜCKSTELLUNG FÜR DAS AUSFALLRISIKO EINER FORDERUNG
Formale bilanzielle Betrachtungsweise des „Conseil d’Etat“ Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts („Conseil d’Etat“) vom 20. Februar 2023 zugrunde: