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THE $4TRILLION ESG DIVIDEND
Businesses globally arebattempting to negotiate anbunprecedented range of existential challenges from supply chain disruption to heightened geopolitical tension. Together, they have created a perfect storm of uncertainty and apprehension.
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DIAGNOSTIC NEWS N°206
Die Regierung bleibt bei ihrer optimistischen Vorausschau
DAS NEUE RENTENSYSTEM GILT AB DEM 1. SEPTEMBER 2023
Zusammenfassend die wesentlichen Neuerungen Es ist endlich so weit: Die Durchführungsverordnung zum neuen Rentensystem liegt vor. Die so heftig, durch sechsmonatige Streiks und Demonstrationen be...
COFFRA GROUP BETÄTIGT SICH NACHHALTIG IM ESGBEREICH
Die B-Corp-Zertifizierung wird angestrebt ESG ist die englische Abkürzung für „Environmental, Social and Governance” (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) – ein Thema, das überall im gesellsch...
GENEHMIGUNG DES AUSSCHEIDENS EINES GESELLSCHAFTERS UND DES RÜCKKAUFS VON ANTEILEN EINER IMMOBILIENGESELLSCHAFT („SCI“)
Ein nicht abgeschlossenes Verfahren blockiert einen weiteren Verkauf an einen Dritten Die Gesellschafterversammlung einer „SCI“ genehmigte in 2010 das Ausscheiden eines Gesellschafters und verpflic...
ANSPRÜCHE AUS EINEM PACHTVERTRAG („BAIL“) BESTEHEN AUCH NOCH ZEHN JAHRE UND MEHR NACH DESSEN BEENDIGUNG
Die ursprüngliche Vertragsdauer von drei Jahren ist dabei unerheblich Ein Pächter, der einen nur mit kurzer Laufzeit ausgestatteten Pachtvertrag („bail“) abschließt, kommt in den vollen Genuss der...
VERJÄHRUNGSFRIST MIT GEWERBLICHEN KUNDEN BETRÄGT FÜNF JAHRE
Laufzeit beginnt tagesgenau mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum Soweit es sich um einen gewerblichen Kunden handelt, kann der Lieferant fünf Jahre lang gerichtlich seine Rechnung einklagen („Code...
DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR DIE GELTENDMACHUNG DER GEWINNBETEILIGUNG BETRÄGT ZWEI JAHRE
Die Laufzeit bestimmt sich nach der Natur der zugrundeliegenden Forderung Bei der Ermittlung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung der obligatorischen Gewinnbeteiligung („participation“) kom...
VORRANGIGER ANSPRUCH EINES TEILZEITARBEITNEHMERS AUF VOLLZEITBESCHÄFTIGUNG
Beweislast liegt beim Arbeitgeber Der in Teilzeit arbeitende Mitarbeiter hat einen vorrangigen Anspruch – soweit er zeitlich länger arbeiten möchte – auf einen im Unternehmen bestehenden, vakanten...
DIAGNOSTIC NEWS N°206