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Hervorgehoben
THE $4TRILLION ESG DIVIDEND
Businesses globally arebattempting to negotiate anbunprecedented range of existential challenges from supply chain disruption to heightened geopolitical tension. Together, they have created a perfect storm of uncertainty and apprehension.
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DER VERLUST DER HÄLFTE DES EIGENKAPITALS
Neue gesetzliche Regelungen Der Verlust der Hälfte des Eigenkapitals löst bei den betroffenen Gesellschaften die Vornahme einer Reihe von Maßnahmen aus, deren Nichtbeachtung erhebliche Konsequenzen...
LÖSCHUNG AUS DEM HANDELSREGISTER
Gelöschte Gesellschaft ist weiterhin zur Wahrnehmung ihrer Rechte befugt Eine „SARL“ (GmbH) beendete einen Pachtvertrag und verließ die gepachteten Geschäftsräume. In der Folge wurde sie von ihren...
UMKEHR DER BEWEISPFLICHT
Hauptwohnsitzimmobilie ist vom Unternehmer nachzuweisen Über einen Einzelunternehmer wurde zunächst das Vergleichs- und anschließend das Konkursverfahren eröffnet. Um die Gläubiger zu entschädigen,...
Verkauf einer Gesellschaft
Solidarität der Gesellschafter gegenüber dem Erwerber Der Mehrheitsgesellschafter (99,93% der Anteile) veräußerte zusammen mit zwei Mitgesellschaftern, die jeweils nur einen Gesellschaftsanteil bes...
KLEINUNTERNEHMEN KÖNNEN DIE NICHTVERÖFFENTLICHUNG IHRES BEIM HANDELSREGISTER HINTERLEGTEN JAHRESABSCHLUSSES BEANTRAGEN
Zur Erinnerung: Unternehmen, die nicht zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: - 6 Mio. € Bilanzsumme - 12 Mio. € Nettoumsätze - 50 Mitarbeiter
DN N°209
Ein problematisches, gefahrvolles Jahr steht vor uns. Auf den ersten Blick erscheint es schwierig, Hoffnungsschimmer zu erkennen. Der Ukraine-Krieg geht in sein drittes Jahr. Weder ein schnelles,...
GESCHÄFTSFÜHRUNGSBEZÜGE DES MEHRHEITSAKTIONÄRS UND EINSTELLUNG DES GESAMTEN JAHRESERGEBNISSES IN DIE RÜCKLAGE
Keine missbräuchliche Nutzung der Aktionärsstellung Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft („SA) beschloss, den Gesamtjahresgewinn in die Rücklagen einzustellen. Der Minderheitsaktionär, der...
VERSCHMELZUNG ZWISCHEN EINER GMBH UND EINER BÜRGERLICH-RECHTLICHEN GESELLSCHAFT
Kein Einspruchsrecht der Gläubiger Den Gläubigern von zwei verschmolzenen Gesellschaften steht, nach Veröffentlichung des Verschmelzungsvorgangs, ein 30 Tage bestehendes Einspruchsrecht zu (Code de...
UNBERECHTIGTE ENTLASSUNG EINES ARBEITNEHMERS
Der Vergleich zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist nichtig Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden häufig, um zeitraubende und kostspielige Arbeitsprozesse zu vermeiden, im...