Gabrielle MENARD
Avocat au Barreau de Paris
Gabrielle berät französische und ausländische Unternehmen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder auch nur einen einzelnen Arbeitnehmer in Frankreich haben, in allen Bereichen des französischen Arbeitsrechts.
BERUFSPROFIL
Gabrielle begleitet ihre Mandanten bei sämtlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses, sei es bei Beginn des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag), während seiner Durchführung (internationale Mobilität, Arbeitszeit, variable Vergütung, kollektive Beziehungen: Wahlen / Anhörung des Betriebsrats, Gewinnbeteiligungssysteme, Betriebsvereinbarungen, Beziehungen mit der Arbeitsinspektion, usw.) oder seine Beendigung (insbesondere individuelle oder kollektive Kündigungen und Restrukturierungen).
In Streitfällen führt sie Verhandlungen und vertritt die Unternehmen vor den französischen Gerichten, insbesondere den Arbeitsgerichten (sog. „Conseils de prud’hommes“).
Französische Muttersprachlerin; sie spricht fließend Deutsch und Englisch.
BERUFSEFRAHRUNGS
Gabrielle ist seit 2010 als Avocat au Barreau de Paris zugelassen.
Sie hat den Deutsch-Französischer Magisterstudiengang Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Université de Paris I – Panthéon Sorbonne, sowie einen Master II im Europäischen Wirtschaftsrecht an der Université de Paris II – Panthéon Assas, abgeschlossen.