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DARLEHENSGEWÄHRUNG ALS BEDINGUNG FÜR IMMOBILIENKAUF

Klare Respektierung der formulierten Kriterien dient dem Käuferschutz

Ein Ehepaar verpflichtete sich zum Kauf einer Immobilie unter der Bedingung, zur Finanzierung ein Darlehen zu erhalten. Als Konditionen hierfür waren ein Darlehensbetrag über maximal 414.000 €, ein Zinssatz von 2% und eine Tilgungsfrist von 25 Jahren von ihnen festgelegt worden.

Die Eheleute erhielten von ihrer Bank ein Darlehensangebot von 407.000 €. Sie entschlossen sich daraufhin, von dem Erwerb der Immobilie Abstand zu nehmen. Der Verkäufer vertrat die Ansicht, dass die Eheleute verpflichtet gewesen wären, das Darlehensangebot von 414.000 € oder weniger zu akzeptieren. Er verklagte deshalb das Ehepaar auf Schadensersatz, wie es in dem Verkaufsversprechen vereinbart worden war.

Das angerufene Gericht verwarf die Klage: Durch die Angabe eines Maximaldarlehens im Verkaufsversprechen waren die Eheleute nicht gezwungen, jedes andere Angebot über einen geringeren Betrag anzunehmen. Das Kassationsgericht bestätigte mit Urteil vom 14. Dezember die obige Entscheidung und sicherte damit auch die Käufersituation bei Vorliegen einer solchen Klausel.